Schwarze Liste Airlines

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Schwarze Liste der Airlines: Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot

Weltweit gibt es immer noch Luftfahrtunternehmen, deren Betrieb unter Bedingungen erfolgt, die unter dem notwendigen Sicherheitsniveau liegen. Zur weiteren Verbesserung der Flugsicherheit im europäischen Luftraum hat die Europäische Kommission gemeinsam mit den Flugsicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten und der EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) eine schwarze Liste eingeführt: Fluggesellschaften, die als unsicher eingestuft werden, wird der Betrieb in der Europäischen Union untersagt.

Diese sogenannte EU Air Safety List – oft auch als Airline Blacklist bezeichnet – wird von der EU-Kommission regelmäßig aktualisiert und umfasst mittlerweile weit über 100 Luftfahrtunternehmen aus mehreren Dutzend Ländern. Wer bei Christophorus Reisen bucht, kann sich darauf verlassen, dass ausschließlich Fluggesellschaften eingesetzt werden, die den strengen europäischen Sicherheitsstandards entsprechen.

Was ist die “Schwarze Liste” der EU?

Die Schwarze Liste – offiziell EU Air Safety List genannt – ist ein Verzeichnis von Luftfahrtunternehmen, denen wegen erheblicher Sicherheitsmängel oder unzureichender staatlicher Aufsicht in ihrem Heimatland der Flugbetrieb im europäischen Luftraum vollständig oder teilweise verboten ist. Grundlage dafür sind die Sicherheitsstandards der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), an denen sich die EU bei der Bewertung orientiert.

Die Liste wurde 2006 erstmals veröffentlicht und wird von der Europäischen Kommission in Abstimmung mit den nationalen Luftfahrtbehörden sowie der EASA mehrmals im Jahr aktualisiert. Sie gliedert sich in zwei Anhänge:

  • Anhang A – Fluggesellschaften mit vollständiger Betriebsuntersagung: Sie dürfen den europäischen Luftraum weder anfliegen noch überfliegen.
  • Anhang B – Fluggesellschaften mit Betriebsbeschränkung: Sie dürfen nur mit bestimmten Flugzeugtypen und unter strengen Auflagen in die EU fliegen. Diese Einstufung erfolgt häufig im Rahmen der sogenannten TCO-Genehmigung (Third Country Operator), mit der die EASA die Sicherheit von Luftfahrtunternehmen aus Drittstaaten prüft.

Warum verhängt die EU ein Flugverbot?

Ein Flugverbot wird ausgesprochen, wenn Kontrollen ernsthafte Sicherheitsbedenken ergeben – etwa mangelhafte Wartung, unzureichend ausgebildetes Personal oder eine fehlende funktionierende Luftfahrtaufsicht im Herkunftsland. In vielen betroffenen Staaten fehlt es schlicht an den personellen und technischen Ressourcen, um die internationalen Sicherheitsnormen der ICAO durchzusetzen. Anstatt jedes Luftfahrtunternehmen einzeln zu prüfen, verhängt die EU-Kommission in solchen Fällen häufig eine länderweite Betriebsuntersagung für sämtliche in diesem Staat zugelassenen Fluggesellschaften.

Welche Länder und Fluggesellschaften sind betroffen?

Auf der aktuellen EU Air Safety List stehen Luftfahrtunternehmen aus zahlreichen afrikanischen und asiatischen Staaten vollständig auf der schwarzen Liste, darunter unter anderem aus:

  • Afghanistan (z. B. Ariana Afghan Airlines)
  • der Demokratischen Republik Kongo
  • Dschibuti
  • Äquatorialguinea
  • Eritrea
  • Liberia
  • Sierra Leone
  • São Tomé und Príncipe
  • Kirgisistan
  • Suriname (unter anderem Blue Wing Airlines)
  • Simbabwe (unter anderem Air Zimbabwe)
  • Armenien

Auch mehrere russische Fluggesellschaften sind seit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine gelistet, da ihre Flugzeuge über kein gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis mehr verfügen.

Daneben stehen einige namhafte Airlines mit einer reinen Betriebsbeschränkung (Anhang B) auf der Liste – sie dürfen nur unter Auflagen und mit bestimmten Maschinen in die EU fliegen. Dazu zählen etwa:

  • Iran Air (Iran)
  • Iran Aseman Airlines (Iran)
  • Iraqi Airways (Irak)
  • Air Koryo (Nordkorea)
  • TAAG Angola Airlines (Angola, mit Ausnahmen)
  • Avior Airlines (Venezuela)
  • Himalaya Airlines (Nepal)

Da die Liste laufend aktualisiert wird, empfiehlt es sich, vor Buchung eines Fluges außerhalb Europas immer die tagesaktuelle EU Air Safety List der Europäischen Kommission zu konsultieren.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Sicherheitsstandards?

Die fachliche Prüfung übernimmt vor allem die EASA, die im Auftrag der Mitgliedstaaten Sicherheitsinspektionen durchführt und Bewertungen an die Europäische Kommission weiterleitet. International orientiert sich das Verfahren an den Standards der ICAO, der Sonderorganisation der Vereinten Nationen für die zivile Luftfahrt. Ergänzend fließen auch Berichte nationaler Luftfahrtbehörden der Mitgliedstaaten sowie Ergebnisse von Vorfeldinspektionen (SAFA-Programm) in die Bewertung ein.

Wie Christophorus Reisen für deine Sicherheit sorgt

Bei der Zusammenstellung unserer Reiseangebote überlassen wir nichts dem Zufall. Als erfahrener Reisespezialist arbeitet Christophorus Reisen ausschließlich mit etablierten, renommierten Fluggesellschaften zusammen, die den höchsten internationalen Kontrollen standhalten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Europäische Kommission veröffentlicht die stets aktualisierte EU Air Safety List direkt auf ihrem offiziellen Portal. Zusätzlich aktualisieren die Experten von Christophorus Reisen alle Partnerdatenbanken laufend, um dir ein zu 100 % sicheres Reiserlebnis zu garantieren.

In diesem Fall treten die europäischen Fluggastrechte in Kraft. Die betroffene Airline darf den Flug nicht durchführen und muss den Ticketpreis erstatten. Bucht man direkt bei Christophorus Reisen, kümmert sich unser Serviceteam umgehend und kostenfrei um eine hochwertige Ersatzbeförderung mit einer renommierten Fluggesellschaft.

Ja, das Flugverbot der EU-Kommission bezieht sich rechtlich primär auf den Luftraum der EU sowie Starts und Landungen auf europäischem Boden. Aus Sicherheitsgründen rät Christophorus Reisen jedoch dringend dazu, sich bei allen weltweiten Inlands- und Anschlussflügen konsequent an den Bewertungen der EASA zu orientieren.

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